Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Constanze Grum Mentoring LLC
Stand: 01.10.2026
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§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „AGB“ oder „Geschäftsbedingungen“) zwischen der Constanze Grum Mentoring LLC, 1242 SW Pine Island Road - Ste 42 – 348, Cape Coral, FL 33991, Vereinigte Staaten von Amerika (nachfolgend: „Auftragnehmerin“) und dem Auftraggeber (nachfolgend: „Auftraggeber“, Auftragnehmerin und Auftraggeber nachfolgend jeweils einzeln „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien und gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge.
Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Die nachfolgenden AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
Sämtliche Angebote der Auftragnehmerin (z. B. auf ihrer Website, auf Landingpages, auf ihren Social-Media-Profilen, in Broschüren oder in sonstigen Verkaufsunterlagen) sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind. Sie stellen grundsätzlich eine Aufforderung an den Auftraggeber dar, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.
Soweit die Auftragnehmerin ein Online-Bestell- bzw. Checkout-System einsetzt, gibt der Auftraggeber durch Abschluss des dort vorgesehenen Bestellvorgangs und Betätigung des hierfür vorgesehenen Bestellbuttons ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages über die im Bestellvorgang ausgewiesenen Leistungen ab.
Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch die Auftragnehmerin zustande. Die Annahme kann insbesondere durch Auftragsbestätigung, Zahlungsaufforderung, Bereitstellung des Zugangs oder Beginn der Leistungserbringung erfolgen. Soweit im jeweiligen Online-Bestell- bzw. Checkout-System ausdrücklich vorgesehen, erfolgt die Annahme unmittelbar mit Abschluss des Bestellvorgangs.
§ 3 Leistungen der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin erbringt für den Auftraggeber individuell vereinbarte Beratungs- und Mentoring-Leistungen im Bereich der persönlichen Entwicklung und Lebensgestaltung (nachfolgend: „Dienstleistungen“). Gegenstand der Leistungen ist insbesondere die individuelle Beratung, Reflexion und Begleitung des Auftraggebers bei persönlichen Fragestellungen und Entwicklungsprozessen.
Der konkrete Inhalt, Umfang und die Dauer der jeweiligen Leistungen richten sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung bzw. dem jeweiligen Angebot oder Bestellvorgang. Die Leistungen können insbesondere im Rahmen individueller Beratungs- und Mentoring-Gespräche sowie in Gesprächen erbracht werden, an denen mehrere Auftraggeber teilnehmen. Ergänzend kann eine begleitende Kommunikation erfolgen. Zur begleitenden Unterstützung können dem Auftraggeber bei entsprechendem Bedarf ergänzende Materialien und Inhalte über digitale Kommunikations- oder Plattformangebote zur Verfügung gestellt werden.
Die Leistungen der Auftragnehmerin stellen keine medizinische, psychotherapeutische oder heilkundliche Behandlung dar und ersetzen eine solche nicht. Sie umfassen keine rechtliche, steuerliche, finanzielle, anlagebezogene, aufenthalts-, visa-, einwanderungs- oder ausländerrechtliche Beratung sowie keine Prüfung oder Beurteilung individueller rechtlicher, steuerlicher, wirtschaftlicher oder aufenthaltsrechtlicher Verhältnisse. Ebenso wenig umfasst die Leistung die Vorbereitung, Prüfung oder Begleitung von Anträgen oder Verfahren gegenüber Behörden oder sonstigen Stellen. Unberührt bleiben allgemeine Informationen, der Austausch persönlicher Erfahrungen sowie Mentoring und Orientierung im Zusammenhang mit internationaler Lebensgestaltung, einem Leben im Ausland und der persönlichen Entscheidungsfindung.
Die Auftragnehmerin bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung sowie Ort und Zeit der Leistungserbringung. Sie unterliegt insoweit keinen Weisungen durch den Auftraggeber.
Die vertraglich geschuldete Leistung ist mit der ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen erbracht. Die Auftragnehmerin schuldet keinen bestimmten persönlichen, gesundheitlichen, beruflichen, rechtlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin bei der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistungen in angemessener Weise zu unterstützen (nachfolgend: „Mitwirkungspflichten“). Art und Umfang der Mitwirkungspflichten richten sich nach der jeweils vereinbarten Leistung. Hierzu gehört insbesondere, die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Angaben rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen sowie die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen auf eigene Kosten zu schaffen und aufrechtzuerhalten.
Soweit die vereinbarte Leistung die Teilnahme an Terminen, Besprechungen oder sonstigen Veranstaltungen voraussetzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Termine zu den vereinbarten Zeiten wahrzunehmen und die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen sicherzustellen. Soweit eine Terminvereinbarung erforderlich ist, hat der Auftraggeber vereinbarte Termine rechtzeitig wahrzunehmen bzw. eine erforderliche Terminverschiebung nach Maßgabe der hierfür vereinbarten Regelungen rechtzeitig mitzuteilen.
Soweit im Rahmen der vereinbarten Leistung bestimmte Angaben, Informationen, Unterlagen oder sonstige Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers erforderlich oder ausdrücklich vorgesehen sind, hat der Auftraggeber diese innerhalb der hierfür vorgesehenen Fristen rechtzeitig, wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung zu stellen bzw. vorzunehmen.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, können sich vereinbarte Leistungs- und Ausführungsfristen angemessen verlängern, soweit die Leistungserbringung hierdurch beeinträchtigt wird. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen.
§ 5 Preise, Abrechnung und Zahlungsmittel
Die in den Angeboten der Auftragnehmerin (z. B. auf ihrer Website, auf Landingpages, auf ihren Social-Media-Profilen, in Broschüren oder in sonstigen Verkaufsunterlagen) angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Die Auftragnehmerin stellt dem Auftraggeber nach Vertragsschluss eine Rechnung bzw. einen Zahlungsbeleg elektronisch per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse zur Verfügung. Die Rechnung bzw. der Zahlungsbeleg kann über einen von der Auftragnehmerin eingesetzten technischen Dienstleister automatisiert versandt werden. Die Versendung durch den technischen Dienstleister erfolgt im Namen und für Rechnung der Auftragnehmerin.
Die im jeweiligen Online-Bestell- bzw. Checkout-System angebotenen Zahlungsmittel können insbesondere Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und PayPal umfassen. Die jeweils verfügbaren Zahlungsmittel werden dem Auftraggeber im Bestellvorgang angezeigt. Ein Anspruch des Auftraggebers auf die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels besteht nicht.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag kommt gemäß den Regelungen zum Vertragsschluss zustande und beginnt mit dem vereinbarten Vertragsbeginn. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung bzw. dem jeweiligen Angebot oder Bestellvorgang angegebenen Laufzeit. Sofern keine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart wurde, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
Bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit endet der Vertrag mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen, soweit im jeweiligen Angebot bzw. Bestellvorgang nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, soweit im jeweiligen Angebot bzw. Bestellvorgang nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Vergütung
Die Parteien vereinbaren für die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen die im jeweiligen Angebot bzw. Bestellvorgang ausgewiesene Vergütung (nachfolgend: „Vergütung“).
Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die Vergütung mit Vertragsschluss in voller Höhe fällig und innerhalb der im jeweiligen Angebot bzw. in der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu zahlen. Soweit im Online-Bestell- bzw. Checkout-System eine unmittelbare Zahlung vorgesehen ist, ist die Vergütung unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und über das dort angebotene Zahlungsmittel zu entrichten.
Eine Ratenzahlung ist nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung möglich. Höhe, Anzahl und Fälligkeit der einzelnen Raten richten sich nach dem jeweils vereinbarten Zahlungsplan. Sofern nicht abweichend vereinbart, sind die einzelnen Raten jeweils monatlich im Voraus fällig.
Leistungen, die über den ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung erbracht und entsprechend gesondert vergütet.
Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt auch im Falle einer vom Auftraggeber gewünschten Pausierung der Dienstleistungen bestehen, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
§ 8 Zahlungsverzug des Auftraggebers
Der Auftraggeber gerät mit der Zahlung der Vergütung gemäß § 7 Absatz 2 in Verzug, wenn die Vergütung nicht innerhalb der im jeweiligen Angebot bzw. in der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist vollständig gezahlt wurde. Im Falle des Verzugs ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, sofern der Auftraggeber Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, bzw. in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, sofern der Auftraggeber Unternehmer gemäß § 14 BGB ist. Darüber hinaus ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Rechnungsbetrags auszusetzen. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere etwaiger Verzugsschäden, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Ist eine Ratenzahlung gemäß § 7 Absatz 3 vereinbart und gerät der Auftraggeber mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug, stellt dies einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags durch die Auftragnehmerin dar. Die Auftragnehmerin ist in diesem Fall berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 9 Haftung
1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
b) im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
c) für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin beruhen; sowie
d) für Schäden, die auf der fahrlässigen Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflichten“), beruhen, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu erwartenden Schaden.
2) Im Übrigen ist die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen.
§ 10 Verschwiegenheitspflicht
1) Die Parteien sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch über die Beendigung der Vertragsbeziehung hinaus.
2) Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung überlassenen und bekanntgewordenen vertraulichen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Daten, Informationen, Unterlagen und Konzepte der jeweils anderen Partei (nachfolgend: „vertrauliche Informationen“) streng vertraulich zu behandeln und ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei keinem Dritten gegenüber zu offenbaren oder weiterzugeben.
3) Die Verpflichtung gemäß Absatz 1 gilt nicht für solche vertraulichen Informationen, die
a) ohne eine Verletzung dieser Verschwiegenheitsvereinbarung zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits öffentlich bekannt sind, ohne dass dies auf einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei beruht;
b) die die jeweils andere Partei ausdrücklich in Textform zur Weitergabe freigegeben hat; oder
c) die jeweilige Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenlegen muss.
4) Erlaubt ist ferner die Weitergabe an gesetzlich zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtete Dritte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater).
§ 11 Arbeitsergebnisse
Soweit im Rahmen der Vertragserfüllung Inhalte, Unterlagen oder sonstige Arbeitsergebnisse der Auftragnehmerin entstehen oder von dieser zur Verfügung gestellt werden, verbleiben die hieran bestehenden Urheberrechte und sonstigen Rechte des geistigen Eigentums bei der Auftragnehmerin, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Soweit dem Auftraggeber solche Inhalte oder Arbeitsergebnisse zur Nutzung überlassen werden, ist deren Nutzung auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränkt. Eine darüberhinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstige Verwertung bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftragnehmerin, soweit eine solche Zustimmung nicht bereits gesetzlich entbehrlich ist.
Die Auftragnehmerin bleibt berechtigt, ihre allgemeinen Erfahrungen, Kenntnisse, Methoden und Vorgehensweisen auch im Rahmen der Tätigkeit für andere Auftraggeber zu verwenden, sofern hierbei keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten des Auftraggebers verwendet oder offengelegt werden.
§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Auftraggeber ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder wird von der Auftragnehmerin nicht bestritten.
Ist der Auftraggeber Unternehmer gemäß § 14 BGB darf er ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und der Gegenanspruch unbestritten oder entscheidungsreif ist.
§ 13 Nennung als Referenz
Ist der Auftraggeber Unternehmer gemäß § 14 BGB, darf die Auftragnehmerin den Auftraggeber als Referenz für ihre eigenen Marketing- und Kommunikationszwecke nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus wichtigem Grund widerspricht.
Die Referenznennung kann insbesondere die Nennung des Namens bzw. der Firma des Auftraggebers auf der Website, in Präsentationen, Angeboten oder auf Social-Media-Kanälen der Auftragnehmerin umfassen. Die Verwendung von Logos oder sonstigen geschützten Kennzeichen des Auftraggebers bedarf einer gesonderten Zustimmung, sofern eine solche nicht bereits ausdrücklich erteilt wurde.
Die Auftragnehmerin wird im Rahmen der Referenznennung keine vertraulichen Informationen über den Auftraggeber oder die konkrete Zusammenarbeit offenlegen. Berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers bleiben unberührt.
Der Auftraggeber kann der Referenznennung aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Die Auftragnehmerin wird die Referenznennung innerhalb angemessener Frist nach Zugang des Widerspruchs einstellen.
§ 14 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Auftragnehmerin hat das Recht, die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die geplanten Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Auftraggebers zu der Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerspricht.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.
Widerspricht der Auftraggeber der Änderung der AGB form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Die Auftragnehmerin behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen.
Eine Änderung der AGB mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers ist jederzeit möglich.
§ 15 Schlussbestimmungen
Im Falle der Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit einer dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Eine unwirksame oder teilunwirksame Geschäftsbedingung ist durch eine Geschäftsbedingung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sind die Gerichte am Sitz des jeweiligen Beklagten ausschließlich zuständig, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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